Was sind die ersten Schritte?


Nachdem Sie uns
kontaktiert haben, vereinbaren wir zeitnah ein vertrauliches, unverbindliches telefonisches Erstgespräch mit Ihnen in dem Sie Ihr Anliegen schildern können und wir Ihnen unsere Vorgehensweise erläutern können.

Es erfolgt die Vermittlung an eine oder einen unserer freiberuflich tätigen Psychologischen Psychotherapeut*Innen. Dort finden dann s.g. probatorische Sitzungen statt, die der Diagnostik und der Therapieplanung dienen. Zudem haben Sie darüber die Möglichkeit, herauszufinden, ob Sie sich in der Therapie wohl fühlen und sich eine weitere Zusammenarbeit vorstellen können. Im Laufe dieser Stunden treffen Sie gemeinsam mit Ihrer oder Ihrem Therapeut*In die Entscheidung über eine weitere Therapie.

Die Therapiesitzungen dauern 50 Minuten und finden in der Regel ein Mal wöchentlich statt. Einzelne Sitzungen können gegebenenfalls auch zusammen mit wichtigen Bezugspersonen, wie z.B. dem Partner, stattfinden.

Die Häufigkeit und die Dauer der Behandlung richten sich nach Ihren Anliegen und Beschwerden. Generell können durch verhaltenstherapeutische und emotionsfokussierte Strategien in relativ kurzer Zeit hilfreiche Veränderungen in Gang gesetzt werden. Eine Kurzzeittherapie dauert etwa 25 Stunden, eine Langzeittherapie etwa 45 Stunden.

Psychologische Beratungen / Coaching dauern in der Regel zwischen einer und 10 Sitzungen, können bei Bedarf aber auch über einen längeren Zeitraum in Anspruch genommen werden.


Abrechnung der Kosten


Private Krankenversicherungen:


Eine Psychotherapie durch einen approbierten psychologischen Psychotherapeuten wird in der Regel von Ihrer privaten Krankenkasse übernommen. Die Form der Kostenübernahme wird aber sehr unterschiedlich gehandhabt. 
Bitte klären Sie mit ihrer Versicherung vorher ab, wie die Rahmenbedingungen einer Psychotherapie in Ihrem Tarif gestaltet sind - es gibt z.B. Tarife, die Therapiesitzungen nur in einem bestimmten Umfang pro Jahr zulassen, andere erfordern einen speziellen Antrag (den ihre Therapeut*In für Sie ausfüllt). Kontaktieren Sie Ihre Krankenkasse und erfragen Sie die Bedingungen für eine Psychotherapie.
Ihre private Krankenkasse wird Ihnen bei Bedarf erforderliche Formulare zuschicken. Dann können Sie gemeinsam mit Ihrer Therapeut*In gemäß den Satzungen Ihrer Krankenversicherung die Psychotherapie beantragen und durchführen. 

Das Honorar wird dabei in der Regel nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten berechnet (GOP, Ziffer 870, 3,0-facher Satz (VT), derzeit 131,16 Euro pro Therapiestunde á 50 Minuten).

Hier finden Sie eine Patienteninformation zur Psychotherapie in der Privaten Krankenversicherung (PKV) und der "Beihilfe"
pdf Checkliste Private Krankenkassen

Gesetzliche Krankenversicherungen:


Da alle Therapeut*Innen in der Praxis am Park selbständig tätig sind und wir über keine Kassenzulassung verfügen, arbeiten wir mit gesetzlich Krankenversicherten nur im Kostenerstattungsverfahren nach § 13.3 SGB V: Kann Ihre Krankenversicherung Ihnen innerhalb eines zumutbaren Zeitrahmens keinen Therapieplatz bei einem Vertragsbehandler anbieten (allein das verweisen auf Therapeutenlisten, Suchportale o. ä. reicht nicht!), so ist sie gehalten, die Kosten für eine Behandlung in einer Privatpraxis zu übernehmen. Wir beraten Sie gerne zum Vorgehen.
Ein Broschüre zum konkreten Ablauf des Kostenerstattungsverfahrens finden Sie hier (mit freundlicher Genehmigung der Bundes-Psychotherapeutenkammer):
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Selbstzahler:


Wenn Sie aus persönlichen Gründen die Kosten für Psychotherapie selbst tragen möchten, gilt für Sie wie bei Privatversicherten die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) als Honorargrundlage. In der Regel wird der 3,0-fache Satz (bei TfP der 3,26-fachen Satz) in Rechnung gestellt. Dies entspricht bei Verhaltenstherapie derzeit 131,16 EUR und bei TfP 131,11 EUR pro Sitzung à 50 Minuten.